AOC

Die Abkürzung AOC wurde erstmals im Jahr 1988 in der Schweiz im Kanton Genf und dann, zwei Jahre später, auch im Wallis eingeführt. AOC steht für Appellation d’origine contrôlée und bedeutet kontrollierte Ursprungsbezeichnung. Seit der wechselseitigen Anerkennung der AOP-IGP Gesetzgebungen zwischen der Schweiz und der EU im Dezember 2011 wurde die Abkürzung AOC abgelöst von der Abkürzung AOP. Diese steht für Appellation d’origine protégée, also geschützte Ursprungsbezeichnung. Die Verwendung von AOC ist aber weiterhin weit verbreitet.

Die Bezeichnung selber reicht bis ins 15. Jahrhundert zurück, als die Herstellung und Herkunft  von Roquefortkäse im Südwesten Frankreichs durch einen Parlamentserlass geregelt wurde.

Die Abkürzung AOC sichert dem Verbraucher nicht nur die garantierte Herkunft. Mit dem Recht der Verwendung geht auch die zwingend Anwendung der Vorgaben aus dem entsprechenden Pflichtenheft einher. In ihm werden unter anderem die Bestockung, die Dichte der Rebstöcke, der Ertrag pro Quadratmeter, ein geringer Zuckergehalt (in Abhängig von der jeweils verwendeten Rebsorte)festgelegt. Bei den Rot- und Weissweinen kommen ausserdem unterschiedliche Vorgaben für die Erträge je Quadratmeter zur Anwendung, mit dem Ziel, die hohen Anforderungen an die Qualitätsvorgaben zusichern. Auch innerhalb der Qualitätsweine gibt es noch eine Unterscheidung. Die Spitzenweine unter den Qualitätsweinen erhalten im Wallis unter Einhaltung ergänzender, noch strengerer Bestimmungen, den Zusatz AOC Grand Cru.