Ein Recht auf Rücksendung von bestellter Ware besteht nur, sofern es sich nachweislich um eine Falschlieferung handelt, sofern Produktionsmängel vorliegen oder sofern Transportschäden, welche im Zuge der Lieferung entstanden sind, vorliegen. Allfällige Fehler oder Mängel sind dabei unverzüglich mitzuteilen.